Digitalisierung der Bauwirtschaft – (auch) rechtlich eine Herausforderung

Die Digitalisierung der Wertschöpfungsketten, der Arbeitswelt und somit auch der Bauwirtschaft stellt das Recht vor neue Herausforderungen.

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Michael Bohne

Die Digitalisierung der Wertschöpfungsketten, der Arbeitswelt und somit auch der Bauwirtschaft stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Rechtliche Rahmenbedingungen verändern sich zumeist allerdings nicht so schnell wie das wirtschaftliche Umfeld. Das heißt, sie passen sich nicht mit einer für die Digitalisierung notwendigen Geschwindigkeit an und führen daher oftmals zur Verunsicherung der Stakeholder. Beispiel: Die Verarbeitung großer Datenmengen, „Big Data“. Seit der Wirksamkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bemängeln Kritiker, dass hier vor allem der Datenschutz vielfach als Hemmschuh gilt. Heißt: DSGVO hemmt Big-Data-Nutzung und bremst die Digitalisierung aus. Doch das ist erst die halbe Wahrheit.

Es ist zwar richtig, dass die neuen DSGVO-Regelungen mit ihren umfangreichen Dokumentations- und Rechenschaftspflichten gerade den Mittelstand vor große Probleme stellen. Hier wäre zu wünschen, dass die Rechtslage in naher Zukunft zumindest für KMUs entbürokratisiert wird. Insgesamt bietet die DSGVO und ihre Umsetzung für Unternehmen und den Verbund von Unternehmen durchaus große Chancen. Diese liegen vor allem darin, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und dem Erfassen einer unübersichtlichen Zahl von Daten vermehrt der Fokus auf die Datenqualität anstatt auf die Datenquantität gelegt werden muss. Vereinfacht ausgedrückt: Nicht „Big Data“, sondern „Good Data“ sollte relevant sein. Ein riesiger Datenhaufen ist per se noch nicht die Basis einer gelungenen Digitalisierungsstrategie. Der Ansatz, dass man „nie wisse, wofür man die Daten nochmal brauchen kann“, dient nur im geringen Maße der Herstellung effizienter Konzepte. Gerade im Bereich des „Internet of Things“ zeigt sich, dass die Gewinnung anspruchsvoller Daten und ihre Verknüpfung mit weiteren Daten nur sinnvoll ist, wenn dahinter bereits eine Verarbeitungsroutine entwickelt wurde. Dafür gibt die Ausgestaltung der digitalen Plattform von Katerra ein gutes Beispiel ab.

 

Grundlagen für rechtmäßige Datenverarbeitung schaffen

Zur rechtlichen Erfassung der Verarbeitung von Daten und ihrer Strukturierung ist der Datenschutz sicher ein wichtiger Ausgangspunkt. Allerdings sind daneben auch noch andere Rechtsgebiete relevant, die in der Praxis oftmals vergessen werden.

Die Anwendung der DSGVO und des Datenschutzes insgesamt ist nämlich nur dann eröffnet, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Der Begriff ist weit zu verstehen: hierunter fallen nicht nur die allgemein bekannten Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, sondern auch solche, die auf eine Person beziehbar sind, wie zum Beispiel die IP-Adresse und der Standort.

Hierunter fallen im Baubereich aber auch Daten, die man zunächst nicht als personenbezogen ansehen würde. Beispielsweise gehören dazu die Präferenzen von Kunden oder unter Umständen auch Listen von Herstellungsdaten, die bestimmten Personen zugeordnet werden können. Hier stellt sich die Frage: Auf welcher Grundlage ist eine Rechtfertigung der jeweils gewollten Datenverarbeitung möglich?

Dabei kommt nicht nur eine Einwilligung in Betracht, die bei umfassenden Projekten auch oftmals schwierig für jeden Verarbeitungsprozess einzuholen sein wird. In Frage kommt als Rechtfertigung zum Beispiel auch die Erfüllung eines Vertrages oder ein berechtigtes Interesse des Datenverarbeiters. In komplexen Verarbeitungsstrukturen – ein Kennzeichen des indirekten Vertriebs und der gemeinsamen Datenverarbeitung – sind zwischen den Akteuren unter Umständen verschiedene Verträge zu schließen, um ein rechtmäßiges Vorgehen zu gewährleisten. Ein Gesamtkonzept hinsichtlich der Erforderlichkeit von Datenverarbeitungsprozessen und der technischen Voraussetzungen macht zwar im Vorfeld vermehrt Arbeit, trägt aber durchaus entscheidend zur gewünschten Datenqualität bei.

 

Auch andere Rechtsgebiete sind relevant

Neben dem Datenschutz stellen sich noch weitere rechtliche Fragen. So ist in Verbundprojekten immer zu fragen, wem „gehören“ eigentlich die zu verarbeitenden Daten (seien sie personenbezogen oder nicht) und wer darf sie während und vor allem auch nach Abschluss eines Projektes nutzen. Hier spielen der Datenbankschutz und gegebenenfalls auch das Urheberrecht eine Rolle. Eine vertragliche Regelung bietet sich hier an. Gerade auch die aufgrund von Projekten gewonnenen Daten stellen für Folgeprojekte oftmals einen großen wirtschaftlichen Wert dar, der bislang oftmals unterschätzt wurde. In den Fällen allerdings, in denen der Wert erkannt wird, werden sich außenstehende Akteure fragen, inwieweit ihnen auch Zugang zu Daten oder Projekten gewährt werden muss und wie ein solcher auszugestalten ist. Damit sind verschiedene Fragen des Wettbewerbsrechts verbunden, insbesondere dann, wenn sich ein gewisser Industriestandard herausgebildet hat.

Fazit: Die Digitalisierung im Baubereich stellt das Datenschutzrecht vor neue Fragen, da die weitere Vernetzung von Akteuren größere Datenmengen bedeutet. Hierdurch werden aber auch andere Rechtsbereiche betroffen, da die durch die Vernetzung gewonnenen Daten einen großen Wert haben und rechtlich jemanden zugeordnet werden müssen. Hier spielen der Datenbankschutz und das Wettbewerbsrecht eine große Rolle.

Prof. Dr. Michael Bohne ist Professor für Rechtswissenschaften an der FH Dortmund und seit 2012 Of Counsel der Anwaltskanzlei Orth Kluth. Spezialisiert auf die Bereiche Medienrecht, IT-Recht, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht verstärkt er das Expertennetzwerk von Vernetzt Digital.

 

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